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Harald Rickmann hadert mit der pädagogischen Freiheit
Nienburg (seb). Ein zu spät abgegebenes Deutschdiktat an der Nordertorschule könnte nach dem Willen des Nienburgers
Harald Rickmann demnächst den Niedersächsischen Kultusminister Bernd Busemann (CDU) beschäftigen. Der
Nachhilfelehrer moniert, dass die Klassenlehrerin seines Sohnes die „pädagogische Freiheit“ missbräuchlich überzogen habe,
indem sie ein nachträglich abgegebenes Diktat eines Mitschülers benotet hat. Der Sohn der Elternsprecherin hatte das
Arbeitsheft mit nach Hause genommen, statt es seiner Lehrerin am Ende der Prüfung auszuhändigen. Erst am nächsten
Schultag hatte er sein Diktat nachgereicht. Die Lehrerin bewertete es mit der Note Zwei. „Die Arbeit hätte nicht gewertet
werden dürfen“, meint Rickmann, der sich „schlau gelesen“ hat. Es sei gegenüber den Klassenkameraden nicht gerecht.
Rickmann beschwerte sich. Daraufhin berief die Lehrerin einen Elternabend ein. „Der Elternabend war eine Farce“, echauffiert
sich Rickmann. Auf dem Elternabend hätten sich alle auf die Seite der Lehrerin gestellt einige hätten sogar gesagt, es passiere
öfter, dass eine Klassenarbeit zu spät abgegeben werde. Rickmann schrieb daraufhin an den Rektor der Grundschule und
später an die Außenstelle der Landesschulbehörde in Nienburg. Doch mit den Schreiben, die er vom Schulleiter der
Nordertorschule, Bernd Haase, und von Schuldezernentin Arnhild Nitschke bekommen hat, gab er sich nicht zufrieden: Beide
sehen in der Benotung keinen Verstoß der Lehrerin. „Das sind ‚Nullachtfünfzehn-Schreiben‘, die keine fundierten
Begründungen enthalten”, beklagt Rickmann. Deshalb wandte sich Rickmann Anfang November an die Landesschulbehörde
in Hannover, die den Fall jedoch nach Nienburg zurückverwies. Von „überzogener pädagogischer Freiheit“ könne nicht die
Rede sein, wiegelt Schuldezernentin Arnhild Nitschke von der Außenstelle Nienburg der Landesschulbehörde Niedersachsen
ab. „Es liegt kein Verstoß vor“, sagt sie. Die pädagogische Freiheit beziehe sich auch nicht auf die Leistungsbewertung,
sondern beispielsweise auf die Methodenwahl eines Lehrers. Zudem sei es „bedauerlich, dass sich eine Behörde so lange mit
einem Fall beschäftigen muss”. Andere Kinder, so heißt es in einem Schreiben Nitschkes, das der HARKE vorliegt, seien von
der pädagogischen Entscheidung nicht getroffen. Zudem sei die Note von der Lehrerin „geklammert” worden. Sie werde, so
Arnhild Nitschke, als Teilergebnis unter besonderer Rücksicht auf das Zustandekommen in die Zeugnisnote einfließen. Für
Harald Rickmann ist diese Position nicht nachzuvollziehen. Er habe nach eigener Aussage ein ausgeprägtes
Rechtsempfinden. Es gehe ihm nicht um persönliche Animositäten weder gegenüber der Lehrerin noch gegenüber dem
Schüler oder dessen Mutter. Für ihn gehörte der Fall längst zur Geschichte, „wenn sich die Landesschulbehörde wenigstens
die Mühe gemacht hätte, mir zu schreiben, mit welchem Gesetz die Benotung zu rechtfertigen ist“, sagt Rickmann. Nun hofft
Rickmann, vom Niedersächsischen Kultusminister Bernd Busemann ein „fundiertes Schreiben, Bezug nehmend auf die
Niedersächsischen Schulgesetze beziehungsweise entsprechender Erlasse”, zu erhalten.
Diktat beschäftigt nun den Petitionsausschuss
Landtag befasst sich mit Beschwerde: Wurde die „Pädagogische Freiheit“ missbraucht?
Nienburg (seb). Harald Rickmanns Beharrlichkeit scheint sich auszuzahlen. Ein zu spät abgegebenes, aber von der Lehrerin
dennoch benotetes Diktat eines Schülers der Nienburger Nordertorschule wird nun den Petitionsausschuss des Landtages
beschäftigen. Harald Rickmann, Vater eines Mitschülers des betroffenen Schülers und selbst als Nachhilfelehrer tätig, sah in
diesem Fall die „pädagogische Freiheit“ durch die Lehrerin missbräuchlich überzogen (DIE HARKE berichtete), und er
beschwerte sich zunächst beim Schulleiter, bei der Landesschulbehörde und bei Kultusminister Bernd Busemann
höchstpersönlich. Doch mit den Antwortschreiben, die Rickmann erhielt, gab er sich nicht zufrieden, er forderte Gerechtigkeit:
„Es waren keine fundierten Begründungen zu dem Sachverhalt”, sagte Rickmann der HARKE, „Ich wurde mit
‚Nullachtfünfzehn-Schreiben‘ abgespeist“. Der Schüler, so ein Vorwurf Rickmanns, hätte sich, weil er das Diktat erst am
darauffolgenden Tag abgegeben hat, ein neues Heft zulegen können und das Diktat nachmittags zu Hause noch einmal in
das neue Heft schreiben können. Rickmann gehe es nicht um persönliche Animositäten weder der Lehrerin noch dem Schüler
gegenüber. Er habe nach eigener Aussage ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, das nach einer Antwort verlange. Sowohl der
Schulleiter der Nordertorschule, Bernd Haase, als auch Arnhild Nitschke als zuständige Schuldezernentin von der Außenstelle
Nienburg der Landesschulbehörde Niedersachsen sahen in der Benotung des Diktats keinen Verstoß der Lehrerin. Von
„missbräuchlich überzogener pädagogischer Freiheit könne nicht die Rede sein“, wiegelte die Schuldezernentin ab. Die
pädagogische Freiheit, so Arnhild Nitschke weiter, beziehe sich auch nicht auf die Leistungsbewertung, sondern
beispielsweise auf die Methodenwahl eines Lehrers. Zudem sei die Note geklammert worden, sie werde als Teilergebnis unter
besonderer Rücksicht auf das Zustandekommen in die Zeugnisnote einfließen, hieß es. Andere Kinder, so auch der Sohn
Rickmanns, seien von der pädagogischen Entscheidung nicht getroffen, schrieb Nitschke an Rickmann. Vom
Niedersächsischen Kultusministerium bekam Rickmann auch Post. In dem Schreiben heißt es: „Die eingehende rechtliche
Prüfung der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit hat ergeben, dass Sie von der Diktatbewertung nicht betroffen sind, da
es sich nicht um die Bewertung eines Diktats Ihres Kindes handelte.” Gemäß des Niedersächsischen Schulgesetzes erziehen
und unterrichten die Lehrkräfte in „pädagogischer Freiheit”, ein Verstoß gegen die pädagogische Bewertung liege nicht vor.
Deshalb, so heißt es abschließend in dem Brief, bestehe auch kein Grund, gegen die Diktatbewertung vorzugehen. Für
Harald Rickmann war diese Position nicht nachzuvollziehen. Er wandte sich nicht nur an eine Vielzahl verschiedener Medien,
sondern auch an den Niedersächsischen Landtag und erhielt vor wenigen Tagen ein Antwortschreiben von der
Landtagsverwaltung. Darin heißt es: „Ihr Schreiben wird vom Niedersächsischen Landtag als Eingabe behandelt, mit der sich
der Petitionsausschuss befassen wird. (...) Zu jeder Eingabe wird in der Regel eine Stellungnahme der Landesregierung
eingeholt, die der Ausschuss zusammen mit der Eingabe erörtert. Die gründliche Klärung des Sachverhaltes und der
rechtlichen Fragen erfordert eine gewisse Zeit. (...) Der Ausschuss wird die Beratung Ihrer Eingabe mit der Empfehlung
abschließen, über die der Landtag beschließt.”
Quellen: Die Harke, Nienburger Tageszeitung